Die leidigen Themen Die HundesteuerZu diesem Thema habe ich schon
soviel geschrieben, daß ich allen Hundehaltern hier die
Argumente an die Hand geben möchte, welche mir bereits für
neun Jahressteuern diese Abgabenlast ersparten. (1994 bis 2003)
Was der VDH, nach eigenen Angaben wohl "der" deutsche Verband, welcher die Interessen von ca. 650.000 Hundehaltern (eigene Angaben) zu vertreten hätte, zu diesem Thema zu sagen hat, lesen Sie bitte unter dessen Homepage. Ich komme, nach dem Lesen
dieser Ausführungen, an dem Eindruck nicht vorbei, daß
der VDH wohl eher seine Aufgabe darin sieht, die Mitglieder ruhig
zu stellen und die Interessen der Kommunen und der Politiker
seinen Mitgliedern gegenüber zu vertreten. Naja, muß
jeder selbst erkennen, was mit seinen Mitgliedsbeiträgen
passiert oder auch nicht passiert. Gerne können sich Interessierte, Hundehalter, Tierschutzvereine aber auch solche Vereine, die die Interessen der Nichthundehalter (z.B. der Bund der Fußgänger) vertreten, hier per E-Mail an uns wenden:
bitte die Leerstellen vor und nach dem "@" entfernen Wir betonen, daß wir weder Rechtsanwälte sind, noch solche beschäftigen. Demzufolge ist dies hier nur eine subjektive Meinungsäußerung eines Hundehalters, welcher Gleichgesinnten seine Meinung mitteilt. Wir sehen dies nicht als eine Rechtsberatung an, und werden uns hüten, eine solche in irgendeiner Weise anzubieten. Die folgenden Schriftstücke sind den Behörden tatsächlich zugestellt worden und der dortige Eingang kann nachgewiesen werden. Wir empfehlen das Ausdrucken, Lesen, 1000 fache Kopieren und an alle Hundehalter weiter zu geben.!!! Es soll ja in Deutschland wohl 6.000.000 steuerehrliche Bundesbürger
geben. Und da jeder
dieser Hundehalter wohl mindestens einen Hundehalter kennt, welcher
seinen Hund nicht angemeldet hat, gehen wir davon aus, daß
es in Deutschland mindestens 12 Mio. Hundehalter gibt.. Für
genau dieses Wählerpotential sind diese Seiten gedacht.
So geht das:
1. Der Hundesteuerbescheid kommt in der Regel im Januar in das Haus geflattert.Ich sehe in der oft praktizierten Manier der Kommunen, durch eine Zeitungsmitteilung an die Zahlung der Hundesteuer zu erinnern, gleich gar keine Zahlungspflicht begründet, da mir die Möglichkeit eines Rechtsbehelfsmittels (Widerspruch zum nicht ergangenen Hundesteuer - Bescheid) nicht gewährt wurde. Hier gibt es ja nur 2 Möglichkeiten, entweder ich bezahle diese Strafsteuer, oder ich bezahle diese nicht. Wenn ich die Hundesteuer aber bezahle, werde ich zum Straftäter, wie die folgenden Briefe erklären, und wenn ich diese Steuer nicht bezahle, bin ich ein Steuersünder. Nun könnten Sie ja meinen, dann zahle ich die Steuer eben nicht und gut. Dann könnte aber irgendwann
der Gerichtsvollzieher zu Ihnen kommen. Ein Hundesteuerbescheid ist ein Bescheid, gegen welchen das Einlegen eines Rechtsbehelfes (hier der Widerspruch) möglich ist. Der Widerspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, sodaß die Zahlungsfrist eingehalten werden müßte. (ich habe trotzdem nicht gezahlt, als der Vollstreckungsbeamte kam, zeigte ich Ihm das anhängige Verfahren, trank einen Kaffe mit Ihm, und hörte in dieser Angelegenheit bis heute nichts wieder vom Vollstreckungsbeamten) Lesen Sie hier den Auf den "Widerspruch zum Hundesteuerbescheid" folgt irgendwann eine "Ablehnung zum Widerspruch gegen den Hundesterbescheid". Hier haben die Kommunen unterschiedliche Begründungen. Uns wäre es lieb, wenn uns so viele Begründungen, wie nur möglich erreichen würden. Diese "Ablehnung zum Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid" ist nun wieder Grundlage, um eine Beschwerde bei der Kommunalaufsichtsbehörde oder unmittelbar Klage vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen. wirtschaftlich positiver Nebeneffekt
bis hierher: Die Kommunen können das Geld nicht einfach
so einstreichen, sondern müssen echt arbeiten, sie müssen
sich mit der Materie befassen und den "Ablehnungsbescheid
für den Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid"
ausarbeiten. Das bringt Beschäftigung für Deutschland!!
Widerspruch gegen Ihren Hundesteuerbescheid einlegen!!!Wenn Sie der Meinung sind, nun
die Hundesteuer bezahlen zu müssen und dadurch zum Straftäter
zu werden, bezahlen Sie diese Bagatell(e)steuer. Schließlich
hat ja die Kommune nun schon mal etwas für dieses Geld getan.
Lesen Sie hier: Der Ausgang dieses Verfahrens ist kommentarlos hier zu lesen. Aber so war das ja von mir nicht
gedacht!! Ich möchte gern die Hundesteuer insgesamt abschaffen
und war also nicht zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens.
Der Ablehnungsbescheid zum Wiederspruch
gegen den Hundesteuerbescheid des Jahres 1996 zu Lasten meiner
Tochter folgte wie erwartet unmittelbar. Da aber von dieser Seite auch
keine Abhilfe kam, reichte ich dann die Klage gegen den Ablehnungsbescheid
zum Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid 1996. Auf den, inzwischen schon gewohnt, folgenden Ablehnungsbescheid gegen den Widerspruch zum Hundesteuerbescheid legten wir unverzüglich die Klage gegen den Hundesteuerbescheid 1997 vor dem Verwaltungsgericht ein. Das Verfahren aus 96 und aus 97 ist vom Gericht zusammengefaßt worden und bis heute (09-11-03) in der 1. Instanz anhängig. Um jedoch zu verhindern, daß die Streitwerthöhe in einer möglichen 2. Instanz zu niedrig ist, um dieses Verfahren dort anhängig machen zu können, definieren Sie den Streitwert bitte nicht mit der Höhe eines Steuersatzes. Hier werden wir entsprechende Vorarbeit leisten und nach geeigneten Formulierungen suchen, damit dem Unrecht an dem "Mitgeschöpf des Menschen" ein entsprechender "Streitwert" zugeordnet werden muß. Die Erfahrungen konnten wir jedoch auch noch nicht machen. Der Hundesteuerbescheid 1998 ließ natürlich nicht auf sich warten. Widerspruch zum Hundesteuerbescheid von 1998 (ich habe die Frist verpaßt und konnte um das Bezahlen unter Vorbehalt nicht drum rum kommen) Seit 1999 erhielt ich keine Hundesteuerbescheide mehr -hoffentlich bleibt das so :)-
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