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Die leidigen Themen

Die Hundesteuer

Zu diesem Thema habe ich schon soviel geschrieben, daß ich allen Hundehaltern hier die Argumente an die Hand geben möchte, welche mir bereits für neun Jahressteuern diese Abgabenlast ersparten. (1994 bis 2003)

Was der VDH, nach eigenen Angaben wohl "der" deutsche Verband, welcher die Interessen von ca. 650.000 Hundehaltern (eigene Angaben) zu vertreten hätte, zu diesem Thema zu sagen hat, lesen Sie bitte unter dessen Homepage.

Ich komme, nach dem Lesen dieser Ausführungen, an dem Eindruck nicht vorbei, daß der VDH wohl eher seine Aufgabe darin sieht, die Mitglieder ruhig zu stellen und die Interessen der Kommunen und der Politiker seinen Mitgliedern gegenüber zu vertreten. Naja, muß jeder selbst erkennen, was mit seinen Mitgliedsbeiträgen passiert oder auch nicht passiert.
Siehe hierzu auch unter dem Thema: Vereinsmeierei

VDH e.V. und die Hundesteuer, da kommt mir gleich das grosse K.....
VDH e.V. und die Hundesteuer, da kommt mir gleich das grosse Grübeln .....

Gerne können sich Interessierte, Hundehalter, Tierschutzvereine aber auch solche Vereine, die die Interessen der Nichthundehalter (z.B. der Bund der Fußgänger) vertreten, hier per E-Mail an uns wenden:

buero.gegen.die.hundesteuer.deutschlands @ rassehunde.de
bitte die Leerstellen vor und nach dem "@" entfernen

Wir betonen, daß wir weder Rechtsanwälte sind, noch solche beschäftigen. Demzufolge ist dies hier nur eine subjektive Meinungsäußerung eines Hundehalters, welcher Gleichgesinnten seine Meinung mitteilt. Wir sehen dies nicht als eine Rechtsberatung an, und werden uns hüten, eine solche in irgendeiner Weise anzubieten. Die folgenden Schriftstücke sind den Behörden tatsächlich zugestellt worden und der dortige Eingang kann nachgewiesen werden.

Wir empfehlen das Ausdrucken, Lesen, 1000 fache Kopieren und an alle Hundehalter weiter zu geben.!!!

Es soll ja in Deutschland wohl 6.000.000 steuerehrliche Bundesbürger geben. Und da jeder dieser Hundehalter wohl mindestens einen Hundehalter kennt, welcher seinen Hund nicht angemeldet hat, gehen wir davon aus, daß es in Deutschland mindestens 12 Mio. Hundehalter gibt.. Für genau dieses Wählerpotential sind diese Seiten gedacht.
 

So geht das:

1. Der Hundesteuerbescheid kommt in der Regel im Januar in das Haus geflattert.

Ich sehe in der oft praktizierten Manier der Kommunen, durch eine Zeitungsmitteilung an die Zahlung der Hundesteuer zu erinnern, gleich gar keine Zahlungspflicht begründet, da mir die Möglichkeit eines Rechtsbehelfsmittels (Widerspruch zum nicht ergangenen Hundesteuer - Bescheid) nicht gewährt wurde.

Hier gibt es ja nur 2 Möglichkeiten, entweder ich bezahle diese Strafsteuer, oder ich bezahle diese nicht.

Wenn ich die Hundesteuer aber bezahle, werde ich zum Straftäter, wie die folgenden Briefe erklären, und wenn ich diese Steuer nicht bezahle, bin ich ein Steuersünder.

Nun könnten Sie ja meinen, dann zahle ich die Steuer eben nicht und gut.

Dann könnte aber irgendwann der Gerichtsvollzieher zu Ihnen kommen.
Um das zu verhindern sollten Sie die folgenden Schritte berücksichtigen:

Ein Hundesteuerbescheid ist ein Bescheid, gegen welchen das Einlegen eines Rechtsbehelfes (hier der Widerspruch) möglich ist. Der Widerspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, sodaß die Zahlungsfrist eingehalten werden müßte. (ich habe trotzdem nicht gezahlt, als der Vollstreckungsbeamte kam, zeigte ich Ihm das anhängige Verfahren, trank einen Kaffe mit Ihm, und hörte in dieser Angelegenheit bis heute nichts wieder vom Vollstreckungsbeamten)

Lesen Sie hier den
Widerspruch zum Hundesteuerbescheid von 1995

Auf den "Widerspruch zum Hundesteuerbescheid" folgt irgendwann eine "Ablehnung zum Widerspruch gegen den Hundesterbescheid". Hier haben die Kommunen unterschiedliche Begründungen. Uns wäre es lieb, wenn uns so viele Begründungen, wie nur möglich erreichen würden. Diese "Ablehnung zum Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid" ist nun wieder Grundlage, um eine Beschwerde bei der Kommunalaufsichtsbehörde oder unmittelbar Klage vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen.

wirtschaftlich positiver Nebeneffekt bis hierher: Die Kommunen können das Geld nicht einfach so einstreichen, sondern müssen echt arbeiten, sie müssen sich mit der Materie befassen und den "Ablehnungsbescheid für den Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid" ausarbeiten. Das bringt Beschäftigung für Deutschland!!
Also, wenn Sie Deutschland wirtschaftlich wieder auf die Beine helfen möchten,

Widerspruch gegen Ihren Hundesteuerbescheid einlegen!!!

Wenn Sie der Meinung sind, nun die Hundesteuer bezahlen zu müssen und dadurch zum Straftäter zu werden, bezahlen Sie diese Bagatell(e)steuer. Schließlich hat ja die Kommune nun schon mal etwas für dieses Geld getan.
Wenn Sie aber die Wirtschaft ankurbeln wollen, dann reichen Sie eine "Beschwerde gegen den Ablehnungsbescheid bezüglich des Widerspruches gegen den Hundesteuerbescheid" bei der Kommunalaufsichtsbehörde ein, oder legen Sie Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht ein. Das beschäftigt: Justizgehilfinnen, Sekretärinnen, hochdotierte Richter und, was am Besten ist, einen Rechtsanwalt der Gemeinde, welchen die Gemeinde zumindest bis hierher erstmal bezahlen muß.

Lesen Sie hier:
Klage gegen den Hundesteuerbescheid 1995 vor dem Verwaltungsgericht
Auf diese Klage folgte eine Klageerwiderung der Rechtsanwältin Buchmeyer aus Halle in Vertretung der Gemeinde, auf welchen ich mit dieser Schriftsatzerwiderung reagierte.

Der Ausgang dieses Verfahrens ist kommentarlos hier zu lesen.

Aber so war das ja von mir nicht gedacht!! Ich möchte gern die Hundesteuer insgesamt abschaffen und war also nicht zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens.
Da aber die Gemeinde mir zwischenzeitlich bereits den Hundesteuerbescheid für das Jahr 1996 zukommen ließ, der Widerspruch zum Hundesteuerbescheid von 1996 von Uwe Stierand bereits eingelegt war, hatte ich ja nun Hoffnung, im zweiten Versuch mehr zu erreichen.
Aber ich versäumte hier die Frist, mußte einen Trick 17 anwenden und verkaufte die Hunde rückwirkend auf Jacqueline Stierand (meine Tochter). Diesen Eigentumswechsel zeigte ich der Gemeinde an, was zur Aufhebung des mich belastenden Hundesteuerbescheides führte.
Es folgte natürlich "stehenden Fußes" der Hundesteuerbescheid 96 zu Lasten meiner Tochter. Nun konnte ich fristgerechten Widerspruch im Namen meiner damals noch minderjährigen Tochter einlegen. Widerspruch zum Hundesteuerbescheid von 1996 von Jacqueline Stierand

Der Ablehnungsbescheid zum Wiederspruch gegen den Hundesteuerbescheid des Jahres 1996 zu Lasten meiner Tochter folgte wie erwartet unmittelbar.
Da ich nun nicht unbedingt ein klagesüchtiger Mensch bin, versuchte ich erstmal eine "Beschwerde gegen den Ablehnungsbescheid zum Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid 1996" bei der Kommunalaufsichtsbehörde.

Da aber von dieser Seite auch keine Abhilfe kam, reichte ich dann die Klage gegen den Ablehnungsbescheid zum Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid 1996.
Unsere Gerichte sind in solchen Fällen nicht ausgesprochen schnell, was dazu führte, daß bereits der nächste, der Hundesteuerbescheid 97, in unser Haus flatterte. Um unsere Konsequenz zu verdeutlichen, reichten wir prompt wieder einen Widerspruch zum Hundesteuerbescheid von 1997 von Jacqueline Stierand ein.

Auf den, inzwischen schon gewohnt, folgenden Ablehnungsbescheid gegen den Widerspruch zum Hundesteuerbescheid legten wir unverzüglich die Klage gegen den Hundesteuerbescheid 1997 vor dem Verwaltungsgericht ein.

Das Verfahren aus 96 und aus 97 ist vom Gericht zusammengefaßt worden und bis heute (09-11-03) in der 1. Instanz anhängig.

Um jedoch zu verhindern, daß die Streitwerthöhe in einer möglichen 2. Instanz zu niedrig ist, um dieses Verfahren dort anhängig machen zu können, definieren Sie den Streitwert bitte nicht mit der Höhe eines Steuersatzes. Hier werden wir entsprechende Vorarbeit leisten und nach geeigneten Formulierungen suchen, damit dem Unrecht an dem "Mitgeschöpf des Menschen" ein entsprechender "Streitwert" zugeordnet werden muß.

Die Erfahrungen konnten wir jedoch auch noch nicht machen.

Der Hundesteuerbescheid 1998 ließ natürlich nicht auf sich warten.

Widerspruch zum Hundesteuerbescheid von 1998 (ich habe die Frist verpaßt und konnte um das Bezahlen unter Vorbehalt nicht drum rum kommen)

Seit 1999 erhielt ich keine Hundesteuerbescheide mehr -hoffentlich bleibt das so :)-

 

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